24h-HELPLINE 044 350 04 04

An oberster Stelle steht die Sicherheit aller Klientinnen, Kinder und Mitarbeiterinnen. Aufgrund der akuten Gefährdungssituation ist das Arbeiten bzw. der Schulbesuch am gewohnten Ort zumindest für einige Zeit oftmals nicht möglich. Ebenso müssen bestimmte Kontakte unter Umständen eingeschränkt werden.
Wenn Sie das Haus verlassen, müssen Sie uns dies mitteilen und abends zu einer bestimmten Zeit zurück sein.
Auswärtiges Übernachten ist grundsätzlich nicht möglich. Diese Regeln können einschränkend wirken, sind jedoch für die Sicherheit unerlässlich.

Im Frauenhaus zu leben bedeutet auch, sich in eine Gemeinschaft einzugliedern, damit der Aufenthalt für alle Klientinnen und Kinder angenehm gestaltet werden kann. So beteiligen sich so weit wie möglich alle Klientinnen an den Haushaltarbeiten und übernehmen etwa das Putzen oder das Kochen.

Im Frauenhaus finden regelmässig psychosoziale Einzel-Beratungsgespräche statt.
Wir unterstützen Sie, über die erlebte Gewalt zu sprechen und mögliche Konsequenzen aus Ihren Erfahrungen zu ziehen. Sie werden über Ihre Rechte informiert, und wir unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte im Leben anzupacken. Sie bekommen Unterstützung in rechtlichen Belangen, wenn es z. B. um Anzeige, Scheidung und Aufenthaltsstatus geht oder wenn die Arbeits- und Wohnsituation neu zu überdenken ist. Auch erste mögliche Schritte zur Traumabewältigung können Thema sein. Wichtig ist dabei immer, dass Sie entscheiden, welche Schritte für Sie die richtigen sind. Sie werden zu nichts gedrängt oder überredet.