24h-HELPLINE 044 350 04 04

Wenn Sie und Ihre Kinder vor Bedrohung und Gewalt in Ehe oder Partnerschaft flüchten müssen

Im Frauenhaus finden Sie und Ihre Kinder:

  • eine sichere, vorübergehende Wohnmöglichkeit
  • Schutz vor weiterer Gewalt


Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie bei:

  • der Suche nach Auswegen aus der Gewaltbeziehung
  • der rechtlichen Absicherung
  • den nötigen Formalitäten
  • der Tagesstruktur und Freizeitgestaltung mit Ihren Kindern
  • Kontakten zu anderen Fachstellen


Die Kinder erhalten:

  • Unterstützung und Beratung
  • die Möglichkeit, ihre eigenen Erfahrungen aufzuarbeiten
  • Kontakte zu Schule/Kindergarten

Sie erreichen uns telefonisch Tag und Nacht. Die Adresse des Frauenhauses ist geheim.

Wenn Sie sich in einer akuten Gewaltsituation befinden, rufen Sie die Polizei an: Notruf 117

Die Polizei kann:

  • bei akuter Gewalt einschreiten
  • den Täter sofort für 14 Tage aus der Wohnung weisen
  • dem Täter verbieten, gewisse Gebiete zu betreten und/oder mit
  • Ihnen oder Ihren Kindern in Kontakt zu treten


Dank den Schutzmassnahmen können Sie und Ihre Kinder zu Hause bleiben und die nächsten Schritte planen.

Wenn Sie oder Ihr Kind körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erleben oder wiederholt verfolgt und belästigt werden, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle

In einer Beratungsstelle erhalten Sie kostenlos psychologische, juristische und soziale Beratung.


In Zürich:

  • bif
    044 278 99 99

  • Frauenberatung: sexuelle Gewalt
    044 291 46 46


Frauenhäuser im Kanton Zürich:

  • Frauenhaus Zürich Violetta
    044 350 04 04

  • Frauenhaus Winterthur
    052 213 08 78

  • Frauenhaus Zürcher Oberland
    044 994 40 94