Spenden
Stiftung / Finanzen
Stiftung / Finanzen
Frauenhaus
Sie erreichen uns während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr über die Helpline
Am Telefon klären wir, ob ein Frauenhausaufenthalt das Richtige für Sie ist. Falls Sie bei uns eintreten, wird ein neutraler Treffpunkt vereinbart, und wir holen Sie dort ab. Dies kann sehr rasch geschehen, auch mitten in der Nacht.
Aktionen
Noch einmal und ich gehe
ein Comic von Helena Appenzeller und Nora Strassmann
herausgegeben von der Stiftung Frauenhaus Zürich
Lesung im Rahmen von Fumetto am 25. März, 16h
www.fumetto.ch
16 TAGE GEGEN GEWALT
Frauen flüchten auch in der Schweiz vor Gewalt. Und zwar in die Frauenhäuser.
Die Frauenhäuser in der Schweiz und in Liechtenstein bieten von akuter Gewalt betroffenen Frauen, Müttern und deren Kindern Schutz und Unterkunft, rechtliche Informationen sowie umfassende psychosoziale Beratung. Unsere Kampagne gibt Einblick in einen entscheidenden Momen im Leben dieser Frauen: Jede von ihnen hat den mutigen Entscheid gefasst, in ein Frauenhaus zu flüchten, und damit den ersten Schritt in ein gewaltfreies Leben getan. Indem wir die persönlichen Gegenstände zeigen, die sie gepackt haben, erzählen wir ihre individuellen Geschichten.
24h-HELPLINE 044 350 04 04
Im Kanton Zürich gilt das Gewaltschutzgesetz (GSG), das Gefährdete vorübergehend vor häuslicher Gewalt schützen kann. Die Polizei kann spezielle Massnahmen anordnen:
Diese Massnahmen können helfen, eine akute Gewaltsituation zu stoppen und die Opfer zu schützen. Die Situation wird beruhigt und nächste Schritte können in Ruhe überlegt werden. Oft ist damit das Problem jedoch nicht längerfristig gelöst, manchmal bieten diese Massnahmen auch zu wenig Schutz für die Opfer. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich an eine Beratungsstelle für häusliche Gewalt oder ein Frauenhaus zu wenden.
Wenn Sie wünschen, dass eine dieser Gewaltschutzmassnahmen angeordnet wird, müssen Sie sich an die Polizei wenden. Dies kann auch nach einer akuten Gewaltsituation geschehen, sofern Sie Angst vor weiterer Gewalt haben.