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Stiftung / Finanzen


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Frauenhaus
Sie erreichen uns während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr über die Helpline
Am Telefon klären wir, ob ein Frauenhausaufenthalt das Richtige für Sie ist. Falls Sie bei uns eintreten, wird ein neutraler Treffpunkt vereinbart, und wir holen Sie dort ab. Dies kann sehr rasch geschehen, auch mitten in der Nacht.
24h-HELPLINE
044 350 04 04
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Im Kanton Zürich gilt das Gewaltschutzgesetz (GSG). Es schützt vorübergehend vor häuslicher Gewalt. Dafür müssen gewaltbetroffene Frauen im Kanton Zürich keine Anzeige machen. Die Polizei kann unabhängig von einer Anzeige spezielle Schutzmassnahmen anordnen:
Die Polizei ordnet diese Gewaltschutzmassnahmen auf Wunsch der betroffenen Person (Opfer) an. Die Massnahmen können eine akute Gewaltsituation stoppen und die Opfer schützen. Weitere Schritte können dann in Ruhe überlegt werden.
Oft bieten die Massnahmen zu wenig Schutz und lösen das Problem längerfristig nicht. Hier helfen das Frauenhaus und Beratungsstellen für häusliche Gewalt weiter: