24h-HELPLINE 044 350 04 04
TARIF  FRAU  KIND  SÄUGLING

Opferhilfestelle
Kanton Zürich
1.–35. Tag

252.00  252.00  300.00

Sozialbehörde oder Eigenfinanzierung, wenn Wohnsitz
im Kanton Zürich, ab 36.Tag

 185.00  185.00  150.00

Opferhilfe und Sozialbehörden, wenn Wohnsitz in einem anderen Kanton
                                                            

 330.00   330.00   300.00 

Die Tarife für die Nachbetreuung betragen CHF 151.- pro Stunde.


Trägerin des Frauenhauses Zürich Violetta ist die Stiftung Frauenhaus Zürich. Die Stiftung bekommt vom kantonalen Sozialamt jährliche Subventionen. Auch einzelne Gemeinden unterstützen die Finanzierung des Frauenhauses mit einem freiwilligen Beitrag. Zudem ist die Stiftung jährlich auf Spenden von Dritten angewiesen.

Im Kanton Zürich wird in der Regel der Aufenthalt für maximal 35 Tage durch die kantonale Opferhilfestelle (OH) finanziert. Nur in Ausnahmefällen übernimmt die OH die Kosten weiterer Aufenthaltstage.

Verpflegungs- und Nebenkosten sowie der Aufenthalt, bis eine tragfähige Nachfolgelösung gefunden ist, müssen von der Sozialhilfe der Wohngemeinde der Klientinnen garantiert werden. Die Sozialhilfe leistet auch subsidiäre Kostengutspräche für den Fall, dass die Opferhilfe die Finanzierung der ersten 35 Tage ablehnt.

Primäre wie auch subsidiäre Kostengutsprachen müssen im Kanton Zürich für jede Klientin individuell beantragt werden. Die Gesuche stellt das Frauenhaus in Zusammenarbeit mit den Klientinnen im Verlauf der ersten Aufenthaltstage.